Rechtsprechung
SG Hildesheim, 12.01.2006 - S 32/2 KR 33/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
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- BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96
Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung
Auszug aus SG Hildesheim, 12.01.2006 - S 32/2 KR 33/03
Das bedeutet, dass eine Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen nur in Betracht kommt, wenn der Versicherte vor der Beschaffung der Leistung die Krankenkasse eingeschaltet und deren ablehnende Entscheidung abgewartet hat (vgl. BSG SozR 3 - 2500 § 13 Nr. 15).